Vermieter Bad renovieren
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Bad renovieren Mietwohnung – Wann muss der Vermieter ran?

Von Jana
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Du wünschst dir ein neues Badezimmer, lebst aber in einer Mietwohnung? Jeder Vermieter ist dazu verpflichtet, die Nutzbarkeit des Mietobjektes zu gewährleisten. So steht es im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Doch was bedeutet das in der Praxis? Wer hat das Recht auf barrierefreies Wohnen? Was kannst du selbst tun, um von einem modernen Bad profitieren zu können? Welche kleinen Veränderungen sind erlaubt und wie setzt man größere Änderungen beim Vermieter durch? Freu dich auf Rechte, Pflichten und Tipps, wie es mit dem Traumbad doch noch klappt.

Muss ein Vermieter ein Bad renovieren?
Von einem modernen Badezimmer träumen viele Mieter

Der Unterschied zwischen Renovieren, Sanieren, Instandsetzen und Modernisieren

Bevor du den Gang zum Vermieter oder zur Vermieterin antrittst, gilt es zu klären, um welches Anliegen es sich handelt. Möchtest du dein Badezimmer renovieren lassen? Oder handelt es sich eher um eine Modernisierung? Vieles kannst du selbst tun. Wie zum Beispiel neue und moderne Badmöbel kaufen. Auch das Streichen der Wände stellt in der Regel kein Problem dar. Bei größeren Projekten ist aber immer Rücksprache zu halten. Folgende Unterschiede solltest du kennen:

Renovieren: Die Renovierung ist gleichzusetzen mit einer Schönheitskur. Wände streichen oder Tapezieren fällt zum Beispiel darunter. In vielen Mietverträgen befreit sich der Vermieter von seiner Renovierungspflicht, sodass diese beim Mieter liegt.

Sanieren: Beim Sanieren geht es ums Reparieren. Ein defekter Wasserhahn, eine gesprungene Fliese etc. Eine umfassende Badsanierung beinhaltet die Erneuerung wesentlicher Bestandteile des Raumes.

Instandsetzen: Die Instandsetzung kommt dann ins Spiel, wenn etwas nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. In diesem Fall muss der Vermieter nicht nur handeln, er oder sie trägt auch die Kosten für die Instandsetzung.

Modernisieren: Bei einer Modernisierung handelt es sich um Maßnahmen, die zur Verbesserung des Wohnstandards beitragen. Dazu gehört der Einbau einer neuen Dusche, Toilette und Badewanne. Auch der Austausch der Fliesen zählt zur Modernisierung.

Neue Fliesen in der Mietwohnung müssen vorher genehmigt werden
Dein Vermieter muss baulichen Veränderung zuerst zustimmen

Nach wie vielen Jahren muss der Vermieter das Bad renovieren?

Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Zeitrahmen darüber, wann ein Vermieter ein Bad renovieren muss. Bei Bädern spricht man von einer Lebensdauer von etwa 25 Jahren. Ist deine Badezimmerausstattung deutlich älter, kannst du deinen Vermieter um ein Gespräch bitten. Ob oder wann eine Badrenovierung notwendig ist, entscheidet im Zweifelsfall aber dein Vermieter. Wohnungs- oder Immobilienunternehmen können die Kosten für aufwendige Renovierungsarbeiten mit einer Mieterhöhung kompensieren.

Wann haben Mieter einen Anspruch auf eine Badrenovierung?

Mieter haben dann einen Anspruch auf eine „Badrenovierung“, wenn bestimmte Dinge instand gesetzt werden müssen. Im Grunde bedeutet das: alle Bestandteile müssen funktionieren. Sobald etwas defekt ist, hast du den Anspruch auf eine Instandsetzung. Die Sanitärelemente müssen funktionieren. Bestehende Mängel müssen laut § 535 BGB sofort behoben werden. Eine komplette Renovierung ist dafür aber in der Regel nicht notwendig. Die Kosten der Instandsetzung trägt der Vermieter/-in. Auch wenn das Bad nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, muss dein Vermieter etwas tun. Zum Beispiel dann, wenn Schimmel an der Wand ist.


(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

www.gesetze-im-internet.de

Ein in die Jahre gekommenes Bad
Vermieter sind nicht dazu verpflichtet, ein Badezimmer zu renovieren

Die Badsanierung in der Mietwohnung – wann muss der Vermieter ran?

Die Fliesen sind dunkel, die Fugen unschön verfärbt? Und auch der kleine Duschkopf versprüht alles andere als relaxtes Spa-Feeling? Nun, wer mit der Optik oder der generellen Ausstattung des Badezimmers unzufrieden ist, hat rechtlich gesehen leider nur wenig Möglichkeiten. Ein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, dein Bad zu modernisieren oder zu renovieren. Auch bei leichtem Verschleiß hast du noch keinen Anspruch auf eine Veränderung, solange sich dein Bad nutzen lässt. Ein Vermieter oder eine Vermieterin ist lediglich dazu verpflichtet, das Bad instand zu setzen. Bedeutet konkret: Wenn etwas nicht funktioniert, hast du rechtlichen Anspruch auf eine Reparatur. Nicht mehr und nicht weniger.

Werden Mängel nicht beseitigt, kannst du eine Mietminderung erwirken. Gleichzeitig ist es in so einem Fall möglich, deinen Anspruch auf Instandsetzung gerichtlich durchsetzen. Bedenke aber auch: Ein neues Bad kann eine Mieterhöhung bedeuten. Gleichzeitig hast du bei Mängeln, die nicht beseitigt werden, das Recht auf eine Mietminderung.

So könnt ihr euch einigen

Du bist mit dem Bad unzufrieden, dein Vermieter möchte aber nicht renovieren? Dann besteht immer noch die Möglichkeit, einen Kompromiss zu schließen. Vielleicht kommt ihr euch entgegen, in dem ihr euch die Kosten teilt? Vielleicht stimmt dein Vermieter einer Modernisierung zu, wenn er oder sie mit entscheiden kann, welche Fliesen gewählt werden? Oder wenn du die Kosten alleine trägst? Ein aufrichtiges Gespräch kann manchmal schon viele Probleme lösen. Kommt eine Sanierung oder Modernisierung nicht infrage, musst du als Mieter oder Mieterin diese Entscheidung leider akzeptieren. Am Ende des Beitrags zeigen wir dir, wie du trotzdem noch zu einem schönen Badezimmer kommen kannst.

Der Mietvertrag

Was steht eigentlich im Mietvertrag? Einige Verträge haben bestimmte Klauseln, die den Mieter zu einer Renovierung verpflichten können. In der Praxis kann das so aussehen, dass der Mieter dazu verpflichtet ist, die Wände alle fünf Jahre zu streichen, die Decken alle acht Jahre. Gibt es keinerlei Vereinbarungen zu solchen Themen, liegt die Renovierungspflicht beim Vermieter oder der Vermieterin. Du ziehst gerade um? Bevor du einen neuen Mietvertrag unterschreibst, kannst du dich mit deinem zukünftigen Vermieter über eine solche Regelung unterhalten. Ihr könnt gemeinsam festlegen, nach wie vielen Jahren eine Renovierung für beide Seiten sinnvoll erscheint. Diese kann vertraglich festgehalten werden. Sind die Rahmenbedingungen geklärt, erübrigen sich alle weitere Fragen und eventuelle Konflikte. Wenn du als Mieter oder Mieterin ohne Zustimmung bauliche Veränderungen vornimmst, kann das mit einer Abmahnung oder einer Kündigung enden. Im schlimmsten Fall musst du die Änderungen direkt wieder rückgängig machen, was mit hohen Kosten einhergehen kann.

Du möchtest das Bad in der Mietwohnung renovieren? Das geht nur mit der Zustimmung (am besten schriftlich) deines Vermieters. Wir empfehlen dir, zusätzlich festzuhalten, dass dein Vermieter nach deinem Auszug auf die Rückbauverpflichtung verzichtet. Heißt konkret: Deine durchgeführten Maßnahmen müssen bei einem Auszug aus der Mietwohnung nicht wieder rückgängig gemacht werden.

Wann ein Vermieter ein Bad renovieren soll ist nicht gesetzlich geregelt
Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sollten am besten schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden

Sonderfall: das barrierefreie Bad

In manchen Fällen hat ein Mieter das Recht, einen Umbau hin zu einem barriefreien Bad zu verlangen. Hier gibt es konkrete Vorschriften, die einen Vermieter dazu verpflichten, den Umbau zu genehmigen. Zum Beispiel gilt dies für Menschen mit einem Pflegegrad. Bei so einem altersgerechten Umbau, genauso wie bei der Sanierung im Falle eines Handicaps aufseiten des Mieters, hast du gute Chancen, dass dies erlaubt wird. Du trägst dafür zwar die Kosten, kannst aber eine Förderung beantragen.

Was kannst du selbst tun?

Veränderungen, die sich nach deinem Auszug aus der Mietwohnung wieder rückgängig machen lassen, sind in Ordnung. Gleiches gilt für kleinere Schönheitsveränderungen. Das gesamte WC kannst du nicht austauschen, dafür aber den WC-Sitz. Auch ein Handtuchhalter, die Deckenleuchte oder den Duschkopf kannst du erneuern. Bedenke aber, dass dich dein Vermieter beim Auszug darum bitten kann, die Wohnung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Bewahre die Elemente, die du ersetzt, für diesen Fall irgendwo auf. Wände streichen, Bilder aufhängen, Regale anbringen und hübsch dekorieren und vieles mehr. Du hast zahlreiche Möglichkeiten, um dein Badezimmer in der Mietwohnung nach deinen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

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